Grund & Partner

 

Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

 
Rendsburger Straße 66
24537 Neumünster
Tel. 04321/182-0
Fax. 04321/182-33
 

Steuerberatung

Lohnbuchhaltung

Baulohn für Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Der Bereich der Baulohnabrechnung umfasst neben der Abrechnung von Bauhauptbetrieben auch die Bearbeitung von Baunebenbetrieben. Zu den Baunebenbetrieben gehören Dachdecker, Gerüstbauer, Maler, sowie Garten- und Landschaftsbau.
Dabei ist zu beachten, dass jede Branche in bestimmten Bereichen individuellen Bestimmungen unterliegt.
Als Besonderheit sei hier der Zeitraum der Saisonkurzarbeit, besser als "Schlechtwetter" bekannt, die Arbeitszeitverteilung sowie die Berechnung von Urlaubsanspruch bzw. Urlaubsentlohnung genannt.
 
Neben dem bereits erwähnten Umfang einer "normalen" Lohnabrechnung werden im Baubereich zusätzliche Leistungen erbracht. Dazu gehören:
  • Urlaubsverwaltung
  • taggenaue Stundenerfassung im Kalendarium
  • Berechnung aller bauspezifischen Vergütungsarten, wie z. B. für den Schlechtwetterzeitraum, Wintergeld, ZVK-Urlaubsgeld, Lohnausgleich usw.
  • Berechnung der Umlagen, wie z. B. Winterbau, ZVK-Beitrag
  • Berechnung der Lohnausgleichsbeträge
  • Anträge für Mehraufwandswintergeld, Zuschuss-Wintergeld, Saisonkurzarbeitgeld usw.
  • Verwaltung von Ausgleichsstunden
  • Führung von Arbeitszeitkonten
  • Kostenstellenverteilung nach Baustellen
  • Lohnkostenermittlung je Kostenstelle/Baustelle für die Nachkalkulation
  • Erstellung von allen baulohnspezifischen Meldungen und Auswertungen

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