Wir erstellen Einkommensteuererklärungen nicht nur für Unternehmer, sondern wir beraten auch private Mandanten.
Dazu ermitteln wir die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten, wie
- nichtselbstständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung.
Aber auch bei den "Sonstigen Einkünften" helfen wir Ihnen, nicht mehr an den Staat zu zahlen, als unbedingt nötig ist.
So beraten wir verstärkt auch Rentner, z. B. bei der Frage nach ihrer aktuellen Steuerpflicht.
Wussten Sie eigentlich, dass ein Gewinn dann steuerpflichtig ist, wenn Sie ein privates Kfz innerhalb von 12 Monaten kaufen und wieder verkaufen?
Kennen Sie die Möglichkeit, private Dienstleistungen wie z. B. den Fensterputzer, den Gärtner oder auch die Malerrechnung steuerlich geltend zu machen?
Eine Fülle von jährlichen Änderungen macht es nahezu unmöglich, alle Pflichten zu kennen oder Ihre Rechte zu Ihrem Vorteil zu machen.
Wir helfen Ihnen dabei!
Die Steuerberaterkosten können übrigens nach wie vor bei den Einkommensarten als Werbungskosten geltend gemacht zu werden.