Grund & Partner

 

Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

 
Rendsburger Straße 66
24537 Neumünster
Tel. 04321/182-0
Fax. 04321/182-33
 

Steuerberatung

Lohnbuchhaltung

Unser hochqualifiziertes Team ist Ihr zuverlässiger Partner für Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Dazu gehört selbstverständlich auch der Bereich des Baulohnes, sowie des Baunebengewerbes.
 Ebenfalls gehört zu unserem Leistungsspektrum die Berechnung der Bezüge bei Kurzarbeit, sowie die dazugehörigen Anträge für die Agentur für Arbeit.
Ferner können von uns Betriebe in Insolvenz abgerechnet werden.
Als professionelles Lohnbüro erledigen wir für Unternehmen aller Größenordnungen, sowie Steuerkanzleien mit garantiertem Mandantenschutz sicher und termingetreu die komplette Lohnbearbeitung.
Die umfangreiche Betreuung im Lohnbereich beginnt mit der Beantragung der Betriebsnummer zu Beginn der Arbeitsgebereigenschaft. Die komplette Lohnabrechnung inclusive Überweisungsträger, Entgeltnachweisen für Krankenkassen und Finanzamt wird erstellt, die nötigen Formulare und Bescheinigungen werden bearbeitet. Darüber hinaus begleiten wir Sie auch bei diversen Prüfungen.
 
  
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit dem System DATEV
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweisungen der Krankenkassen
  • Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Erstellung sonstiger Meldungen
  • Führung der Lohnkonten
  • Bearbeitung von Lohnpfändungen
  • Erstellung von Buchungslisten für die Buchhaltung
  • Verwendung von Kostenstellen
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Individuelle Auswertungen und Statistiken nach Bedarf
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Begleitung von sonstigen Prüfungen, wie z. B. Hauptzollamt
  • Einhaltung von tarifvertraglichen Vorschriften
  • Überwachung von Mindestlohn, z. B. bei Gebäudereinigern
 
 Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne bei Fragen zu:
 
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (400,- € Jobs)
  • kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen
  • Beschäftigung von Schülern, Studenten oder Praktikanten
  • Prüfungen durch das Arbeitsamt, Finanzamt oder Krankenkassen
 
Für die eventuelle Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern steht unser Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei zur Verfügung. So kann von Erstellen von Arbeitsverträgen bis zur Kündigung alles aus einer Hand erledigt werden.

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