Grund & Partner

 

Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

 
Rendsburger Straße 66
24537 Neumünster
Tel. 04321/182-0
Fax. 04321/182-33
 

Steuerberatung

Lohnbuchhaltung

Steuerkanzleien

Durch den erheblichen Wissensumfang im Bereich der Lohnabrechnung ist es bundesweit zur gängigen Praxis geworden, dass Steuerkanzleien die aufwendige, komplizierte Lohnabrechnung insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe, sowie weitere besonderen Branchen an  Berufskollegen, die sich auf diesen Gebiete spezialisiert haben, auslagern.
 
Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfordert heute immer mehr Zeit und Fachkenntnisse. Die Vielzahl der gesetzlichen Bestimmungen und Änderungen erschwert es vielen Steuerkanzleien zunehmend, die Lohnbuchhaltung korrekt und wirtschaftlich zu führen.
Durch die Abgabe von Lohnbuchhaltungen, die hohes und aktuelles Spezialwissen erfordern, entlasten Sie Ihre Mitarbeiterschaft. Die Kosten der ständigen und erforderlichen Fortbildung und Internetrecherchen entfallen, auch die Zeitersparnis durch Wegfall von Seminarbesuchen ist nicht unerheblich.
So können Sie sich auf Ihre Kerngeschäfte, wie FiBu und Jahresabschlüsse konzentrieren.
Im Falle von nur geringer Auslastung in bestimmten Bereichen, wie z. B. Baulohn, entlasten Sie Ihre Kanzlei von unwirtschaftlichen Aufträgen und sich selbst von Haftungsrisiken.
Es ist uns möglich, Ihre kleineren sowie auch umfangreichen Lohnabrechnungsmandate mit Kostenrechnung oder Baulohn, die Ihre eigenen Kapazitäten vorübergehend übersteigen, zu übernehmen.
 
Unsere kompetenten Mitarbeiter, die sich ausschliesslich mit der Erstellung von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen beschäftigen, haben sich zu Spezialistinnen entwickelt, die ordnungsgemäß und termingerecht auch die Lohnabrechnungen für Ihre Mandanten erledigen würden.
 
Im Falle einer Kooperation gewährleisten wir Ihnen selbstverständlich umfassenden Mandantenschutz.

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