Grund & Partner

 

Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

 
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24537 Neumünster
Tel. 04321/182-0
Fax. 04321/182-33
 

Aktuelles

Fälligkeitstermine Steuern / Sozialversicherung Februar 2012

STEUERART

FÄLLIGKEIT

Lohnsteuer, Kirchensteuer

Solidaritätszuschlag

10.02.20121
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
10.02.20122
Umsatzsteuer
10.02.2012
Ende der Schonfrist           Überweisung3
15.02.2012

obiger Steuearten

bei Zahlung durch:            Scheck

06.02.2012

Sozialversicherung

Bei Sozialversicherung entfällt die Schonfrist

27.02.2012
  
1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
3 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
4 Bei Zahlung durch Scheck ist seit dem 1.1.2007 zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
5 Seit 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Ab 1.1.2008 gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.

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